Reparaturkostenversicherung: keine Garantieleistung bei mangelhafter Reparatur
In einer Reparaturkostenversicherung für einen gebrauchten Pkw war u. a. geregelt, dass Schäden, für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant oder Verkäufer für Produktions-, Fertigungs- und Konstruktionsfehler aus Vertrag oder Garantie einzustehen hat, von der Garantie ausgeschlossensind. Bei dem insoweit vorgesehenen Garantieausschluss handelt es sich nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle weder um eine überraschende Klausel noch liegt eine unangemessene Benachteiligung des Autokäufers.
Aufgrund dieser Vertragsklausel steht dem Käufer kein Garantieanspruch zu, wenn ihm Gewährleistungsansprüche unmittelbar gegen den Verkäufer bzw. Hersteller zustehen (hier Montagefehler des Getriebes bei der Herstellung).
Urteil des OLG Celle vom 04.01.2007
8 U 156/06
Pressemitteilung des OLG Celle