Urteil
01.07.2008
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Reiseaufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers
Hat eine Dienstreise eines GmbH-Geschäftsführers trotz touristischer Programmpunkte einen überwiegend eigenbetrieblichen Charakter, so ist sie nicht als lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil zu beurteilen.
Maßgebend sind stets die gesamten Umstände des Einzelfalls. So kam beispielsweise dem Umstand Bedeutung zu, dass der Geschäftsführer die Reise ohne Begleitperson unternommen hatte. Im Ergebnis sprach das Finanzgericht der Reise trotz der touristischen Programmpunkte keinen Erholungs- und Erlebniswert zu.
Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 10.09.1998; 6 V 45/97