Urteil
01.07.2008
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Rechtsmissbräuchliche Serienabmahnung
Serienabmahnungen zur Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche, die sich gegen eine Vielzahl vermeintlicher Störer richten und offensichtlich allein dem Zweck der Bereicherung dienen, sind rechtsmissbräuchlich. Der Abgemahnte ist daher nicht verpflichtet, die geltend gemachten Abmahnkosten zu erstatten.
Urteil des LG München I vom 08.12.1999
9 HK O 14840/99
NJW-CoR 2000, 175