Urteil
01.07.2008
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Rechtskräftiger Bußgeldbescheid bindend
Einwendungen gegen die Richtigkeit eines Bußgeldbescheides können nur innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist erhoben werden. Ist der Bußgeldbescheid nach Ablauf der Frist rechtskräftig geworden, so ist auch die Verwaltungsbehörde an den Inhalt der Entscheidung gebunden. Ein eigener Beurteilungsspielraum steht ihr seit der Gesetzesänderung zum 01.01.1999 nicht mehr zu.
Beschluss des OVG Saarlouis vom 21.12.2000; Az.: 9 V 30/00