Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Prospektwerbung: Hinweis auf weitere Informationen im Innenteil

Prospektwerbung: Hinweis auf weitere Informationen im Innenteil

Nach Einschätzung der Karlsruher Richter erwartet kaum ein Verbraucher im Rahmen einer Werbeanzeige, dass es sich um einen Gesamtpreis (Endpreis) handelt, wenn durch ein nicht unauffälliges Sternchen oder einen entsprechenden Hinweis auf eine andere Stelle der Werbeangaben verwiesen wird. Im konkreten Fall ging es um einen Prospekt der Telekom, auf dessen Vorderseite mit der Angabe “mit T-Online ab 6 Pfennig ins Internet inkl. Verbindungskosten (weitere Informationen im Innenteil)” geworben wurde. Im Inneren des Prospekts wurde dann darauf hingewiesen, dass unter anderem noch ein monatlicher Grundpreis von 8 DM anfällt. Die Werbung war danach nicht irreführend und somit wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

Urteil des BGH vom 16.12.1999
3 U 164/99

RdW Heft 13/2000, Seite IV

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€