Urteil
01.07.2008
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Privatwirtschaftliche Tätigkeit einer Gemeinde
Wird eine Gemeinde in Form eines Eigenbetriebs, der neben der Pflege öffentlicher Grünanlagen auch gegenüber Privatpersonen die Erledigung gärtnerischer Arbeiten anbietet, in unzulässiger Weise privatwirtschaftlich tätig, kann sie von privaten Mitbewerbern nach § 1 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) wegen Wettbewerbsverstoßes auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Urteil des OLG Hamm vom 23.09.1997
4 U 99/97
Betriebs-Berater 1999, 493