Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Preisnachlassankündigung an der Kasse
Ein Handelsunternehmen, das durch Hinweisschilder im Verkaufsraum ankündigt, dass auf die reduzierten Preise, mit denen die Waren ausgezeichnet sind, an der Kasse ein nochmaliger prozentualer Preisnachlass gewährt wird, handelt wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung wettbewerbswidrig.
Urteil des BGH vom 25.02.1999
I ZR 4/97
Betriebs-Berater 1999, 1403