Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Preisermittlung bei Konkurrenzgeschäft

Preisermittlung bei Konkurrenzgeschäft

Ein Spielwarengeschäft ließ durch mehrere Mitarbeiter bei einem Konkurrenzbetrieb die Preise der angebotenen Waren ermitteln. Die Mitarbeiter begaben sich in den Laden des Konkurrenten und trugen die Einzelpreise in vorgefertigte Listen ein. Der betroffene Einzelhändler wollte dies nicht hinnehmen und klagte gegen seinen Mitkonkurrenten auf Unterlassung einer derartigen Preisermittlung.
Nach ständiger Rechtsprechung ist der Einsatz von Testpersonen nicht zu beanstanden, solange die Art und Weise der Durchführung solcher Testmaßnahmen keine Betriebsstörung oder Rufschädigung des jeweiligen Ladengeschäfts zur Folge hat. Das Oberlandesgericht Saarbrücken, das mit diesem Fall befasst war, legte jedoch einen strengeren Maßstab an. Danach braucht ein Unternehmer reine Preisbeobachtungen zu Vergleichszwecken nicht zu dulden. Testkäufe und Testbeobachtungen sind nur dann zulässig, wenn sie bezwecken, die Einhaltung vertraglicher Bindungen und die Regeln des unlauteren Wettbewerbs zu überwachen.

Urteil des OLG Saarbrücken vom 02.08.2000; Az.: 1 U 1086/99

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