Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Nutzungsänderung eines Kur-Cafés
Enthält die Teilungserklärung einer Eigentumswohnanlage eine Nutzungsbeschränkung von gewerblichen Räumen auf die Verwendung als “Kur-Café, im Untergeschoss als Weinstube”, ist damit der Betrieb eines Speise- und Pilslokals mit Musikunterhaltung nicht vereinbar.
Beschluss des BayObLG vom 28.09.2000; Az.: 2 Z BR 55/00