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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Nutzungsänderung eines Kur-Cafés

Nutzungsänderung eines Kur-Cafés

Enthält die Teilungserklärung einer Eigentumswohnanlage eine Nutzungsbeschränkung von gewerblichen Räumen auf die Verwendung als “Kur-Café, im Untergeschoss als Weinstube”, ist damit der Betrieb eines Speise- und Pilslokals mit Musikunterhaltung nicht vereinbar.

Beschluss des BayObLG vom 28.09.2000; Az.: 2 Z BR 55/00

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