Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Neuwagenunfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Blechschaden

Neuwagenunfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Blechschaden

Ein vier Wochen alter Pkw mit einer Laufleistung von 750 Kilometer wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer beim Ausparken beschädigt. Die Kosten für die Lackierarbeiten betrugen mindestens 2.500 DM.

Der geschädigte Halter des Fahrzeuges verlangte von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Abrechnung auf Neuwagenbasis.

Bei einer Laufleistung von 1000 Kilometern und einem Alter von einem Monat gehen die Gerichte im Regelfall davon aus, daß dem Geschädigten ein Anspruch auf Abrechnung auf Neuwagenbasis gegen Rückgabe des beschädigten Fahrzeuges zusteht. Diese Höchstgrenzen waren im vorliegenden Fall wesentlich unterschritten (Laufleistung) bzw. nicht überschritten (Laufzeit). Im übrigen ging das Oberlandesgericht Oldenburg, das den Fall zu entscheiden hatte, davon aus, daß es sich nicht um eine geringe Beschädigung handelte.

In diesem Falle mußte sich der geschädigte Fahrzeughalter auch nicht mit einer Reparatur seines fast neuen Fahrzeuges zufriedengeben. Das Risiko von Farbabweichungen und späteren Farbveränderungen ist in derartigen Fällen nicht völlig auszuschließen. Der Qualitätsstandard des Originallacks kann ebenfalls nicht erreicht werden, weil eine Nachlackierung nicht mittels eines Tauchbeckens erfolgen kann. Die verklagte Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers mußte daher dem Geschädigten den Neupreis erstatten.

OLG Oldenburg vom 17.12.1996; Az.: 5 U 154/96

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