Namensverletzung durch “postbank24.com”?
Das Landgericht Köln untersagte einem Internetteilnehmer die Eintragung der Domain „postbank24.com“. Der Namensschutz des § 12 BGB erstreckt sich auch auf von einem Firmennamen abgeleitete Schlagworte. In der Gesamtfirma ist der Bestandteil „Postbank“ geeignet, als Schlagwort Namensfunktion zu übernehmen. In der Registrierung dieses Namensbestandteils (hier in Verbindung mit der Zahl 24) als Internetadresse sah das Gericht eine unzulässige Namensanmaßung, durch die eine Zuordnungsverwirrung ausgelöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden.
Der Anspruch auf Unterlassung der rechtsverletzenden Domain besteht bereits bei deren Registrierung. Ob die Domain schon für ein aktives Unternehmen genutzt wird, ist daher unerheblich.
Urteil des LG Köln vom 08.03.2005
33 O 343/04
JurPC Web-Dok. 3/2006