Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Nachträgliche Angabe zur Bewirtung

Nachträgliche Angabe zur Bewirtung

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kann die zunächst unterbliebene Angabe der bewirteten Personen im amtlich vorgeschriebenen Bewirtungsvordruck auch noch nachträglich im Rechtsbehelfsverfahren nachgeholt werden.

Urteil des BFH vom 19.03.1998; IV R 40/95

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