Urteil
01.07.2008
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Müllcontainer neben Terrasse
Wird entgegen der zum Vertragsinhalt gemachten Pläne der Außenanlage neben der Terrasse einer erworbenen Eigentumswohnung ein Müllcontainerplatz für die Wohnanlage errichtet, stellt dies einen erheblichen Mangel der Wohnung dar. Der Erwerber kann in einem derartigen Fall die Beseitigung der Abfallcontainer verlangen.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.11.2000; Az.: 9 U 93/00