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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Mietausfall durch Drogenhilfezentrum

Mietausfall durch Drogenhilfezentrum

Der Eigentümer eines Bürohauses kann vom Betreiber eines benachbarten Drogenhilfezentrums einen Zahlungsausgleich wegen Mietausfällen verlangen. Er begründete seinen Ausgleichsanspruch damit, dass die Räume praktisch nicht mehr vermietbar sind, seitdem sich vor dem Haus ein Treffpunkt der Drogenszene gebildet hat. Der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation.

Die Karlsruher Bundesrichter stellten jedoch zugleich klar, dass der Bürohauseigentümer nicht die Schließung des Zentrums verlangen kann, da die Hilfe für Drogensüchtige im Allgemeinen ein anerkanntes Ziel ist. Er kann jedoch gegen vermeidbare Beeinträchtigungen vorgehen, die sich ohne Schließung der Hilfeeinrichtung beseitigen lassen.

Urteil des BGH; Az.: V ZR 39/99

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