Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Lüftungsrohr stets Gemeinschaftseigentum

Lüftungsrohr stets Gemeinschaftseigentum

Das Lüftungsrohr im Schornstein einer Eigentumswohnanlage gehört zum Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum liegt nur vor, wenn dies in der Teilungserklärung oder im Aufteilungsplan ausdrücklich bestimmt ist.

Die Reparatur und Wartung eines solchen Lüftungsrohres kann daher auch nicht durch mehrheitlichen Beschluss der Eigentümergemeinschaft einem Wohnungseigentümer auferlegt werden.

Urteil des OLG Hamburg vom 14.03.2003
2 Wx 2/00
ZMR 2003, 527
RdW 2003, 607

Urteil des OLG Hamburg vom 14.03.2003

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€