Urteil
01.07.2008
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Lieferanfrage nicht wettbewerbswidrig
Allein die einfache Lieferanfrage eines außerhalb eines geschlossenen Vertriebssystems stehenden gewerblichen Abnehmers bei einem gebundenen Vertragshändler stellt ohne weitergehende Aktivitäten des Anfragenden noch kein wettbewerbswidriges Auffordern zum Vertragsbruch dar.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2002