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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Laptop – Abschreibung verkürzen

Laptop – Abschreibung verkürzen

Tragbare Computer (Notebook, Laptop) erfreuen sich gerade im Geschäftsleben zunehmender Beliebtheit bzw. Notwendigkeit. Die übliche Abschreibungsdauer beträgt fünf Jahre. In begründeten Fällen, kann nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz eine Absetzung in nur drei Jahren gerechtfertigt sein.

Die Verkürzung kann begründet werden mit besonders intensiver Nutzung, hohem Verschleiß durch häufigen Transport, schwieriger Ersatzteilbeschaffung und dem gerade bei Mobil-PC´s überdurchschnittlich hohen Preisverfall.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 08.11.1995
1 K 1480/93

Impulse Heft 7/96, Seite 76

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