Urteil
01.07.2008
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Kurkosten absetzbar
Die Kosten für eine Kur können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.
Diese müssen die Finanzämter nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes nun auch ohne ärztliches Attest anerkennen, wenn die Krankenkasse einen Zuschuß zu den Kurkosten zahlt.
Urteil des BFH
III R 52/93
DM 11/95, 165