Krediterweiterung ohne Wissen des Bürgen
Ein Mann verbürgte sich in Höhe von 30.000 DM für den Geschäftskredit einer GmbH. Der Kredit war zunächst auf 24.000 DM beschränkt. Nach und nach erweiterte die Bank den Kreditrahmen auf 97.000 DM. Die GmbH ging in Konkurs. Die Bank verlangte vom Bürgen die Zahlung von 30.000 DM.
Dieser verweigerte die Zahlung mit der Begründung, die Bank habe unverantwortlich gehandelt, der GmbH ohne hinreichende Sicherheiten und angesichts der schlechten Geschäftsentwicklung einen derart hohen Kredit einzuräumen.
Der Bürge verlor den Prozess. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte klar, dass die Bank dem Bürgen gegenüber keine Informationspflicht traf. Sie durfte sich bei der Krediterweiterung von ihren eigenen Interessen leiten lassen, ohne eventuelle nachteilige Konsequenzen für den Bürgen berücksichtigen zu müssen.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.07.1995
23 U 215/94
ZIP 1995, 1579