Kreditauskunft: unzulässiger „Scorewert“
Die Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ermittelt und speichert nicht nur die für eine Kreditvergabe wichtigen Daten von Personen und Unternehmen, sondern ermittelt auch einen so genannten Scorewert, der mittels einer Zahl die Kreditwürdigkeit eines Kunden angibt.
Das Amtsgericht Hamburg hat nun entschieden, dass eine Weitergabe des Scorewerts an Dritte gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, da das Verfahren äußerst undurchsichtig ist und ein fälschlicherweise unzutreffend ermittelter Wert zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der betroffenen Person führen kann.
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Urteil des AG Hamburg vom 27.06.2001