Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Korrekturabzug überprüfen

Korrekturabzug überprüfen

Ein Unternehmer ließ sich in ein Branchenfernsprechbuch eintragen. Bei Erscheinen des Buches stellte sich heraus, dass der Eintrag eine falsche Hausnummer enthielt.

Die Klage gegen den Verlag blieb trotz des offensichtlichen Fehlers erfolglos. Der Fernsprechbuchverlag hatte dem Unternehmen nämlich vorab einen Entwurf und sodann einen Korrekturabzug der Anzeige vorgelegt. Beides wurde trotz der auch hier falsch angegebenen Hausnummer nicht beanstandet.

Daher ist dringend anzuraten, derartige Korrekturabzüge genauestens zu prüfen und Fehler sofort zu reklamieren.

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 02.08.1995
11 S 3911/95

RdW Heft 3/96, Seite V

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