Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kopierservice von Bibliotheken
Zahlreiche Bibliotheken fertigen auf Bestellung und gegen Bezahlung Kopien von Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln an. Der Bundesgerichtshof entschied, daß den Verfassern der auf diese Weise vervielfältigten Artikel ein Vergütungsanspruch zusteht.
Allerdings sind die Autoren selbst nicht berechtigt, derartige Ansprüche geltend zu machen. Die Vergütungsansprüche können allein von der ‘Verwertungsgesellschaft Wort’ eingezogen werden.
Urteil des BGH vom 25.02.1999; I ZR 118/96