Urteil
01.07.2008
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Kinderzulage auch bei regelmäßigen Besuchen des Kindes
Ein Anspruch auf Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz setzt voraus, dass der Aufenthalt eines nicht mehr regelmäßig im Haushalt der Eltern wohnenden Kindes die Dauer üblicher Besuche in den Ferien oder im Urlaub übersteigt. Von einer Haushaltszugehörigkeit ist in der Regel auszugehen, wenn sich der Aufenthalt auf mehr als sechs Wochen im Jahr erstreckt.
Urteil des BFH vom 22.09.2004
III R 40/03
RdW 2005, 294