Kinderbetreuungskosten nicht absetzbar
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München vom 5.12.1997 können berufstätige Ehepaare – im Gegensatz zu Alleinerziehenden – Kinderbetreuungskosten steuerlich nicht geltend machen. Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar, das die Kosten für die Betreuung seines minderjährigen Sohnes absetzen wollte, unter anderem das Grundrecht auf Berufsfreiheit geltend gemacht, womit es die Richter indessen nicht zu überzeugen vermochte. Diese wiesen nämlich in ihrer Entscheidung auf die besondere Situation von Alleinerziehenden hin, die in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen seien, arbeiten zu gehen.
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Bundesfinanzhof; Az.: VI R 94/96