Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Prüfungsgebühren für Rechtsreferendare

Keine Prüfungsgebühren für Rechtsreferendare

In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, daß von Rechtsreferendaren, die ihren Vorbereitungsdienst im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf ableisten, keine Prüfungsgebühr für das zweite juristische Staatsexamen verlangt werden kann. Damit folgte das Gericht der Argumentation mehrerer betroffener Rechtsreferendare, daß sie als Beamte auf Widerruf zur zweiten juristischen Staatsprüfung verpflichtet seien. Deshalb sei es unzulässig, ihnen für eine Amtspflicht eine Gebühr aufzuerlegen. Die Hauptsachenentscheidung des Gerichts in dieser Sache steht jedoch noch aus.

VG Karlsruhe; Az.: 7 K 3520/98

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€