Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Keine Privilegierung großer Unternehmen
Verwendet ein Unternehmen unwirksame allgemeine Geschäftsbedingungen, kann ihm die Weiterverwendung gerichtlich untersagt werden. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die Größe eines Unternehmens und seine Kundenzahl es nicht rechtfertigen, das Unternehmen hinsichtlich der Weiterverwendung der AGB zu privilegieren. Daher ist es unbeachtlich, wenn die Veränderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Unternehmen mit 40 Millionen Kunden (hier: Telekom) nur mit immensem Verwaltungs- und Finanzaufwand möglich ist.
Urteil des BGH vom 12.07.2000
XII ZR 159/98
ZIP 2000, 1934