Keine Neueinbürgerung ohne Ausbürgerung
Ein aus dem Iran stammender Arzt beantragte 1995 die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Ausländerbehörde sagte ihm die Einbürgerung zu, obwohl der Iraner die geforderte Ausbürgerung seines Heimatstaates noch nicht vorweisen konnte. Trotz aller Bemühungen scheiterte die Ausbürgerung aus dem Iran. Die Ausländerbehörde machte daraufhin einen Rückzieher und lehnte die Einbürgerung ab.
Die Klage des Arztes hatte schließlich vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Erfolg. Das Gericht war davon überzeugt, daß der Mann alle zumutbaren Bemühungen unternommen hatte, um seine Entlassung aus der iranischen Staatsbürgerschaft zu erreichen. In einem derartigen Ausnahmefall hielt das Gericht die Einbürgerung eines Ausländers ohne vorherige Ausbürgerung für gerechtfertigt.
OVG Lüneburg