Urteil
01.07.2008
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Keine Grundschuldeintragung einer GbR
Wie bereits andere Obergerichte vertritt auch das Oberlandesgericht Celle die Auffassung, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wegen fehlender Grundbuchfähigkeit nicht unter ihrem Namen als Berechtigte einer Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden kann. Vielmehrbedarf es der Eintragung aller Gesellschafter.
Beschluss des OLG Celle vom 13.03.2006
4 W 47/06
OLGR Celle 2006, 309