Keine Gesundheitsschäden durch Elektrosmog
Ein Grundstückseigentümer klagte gegen den Genehmigungsbescheid für den Betrieb einer Mobilfunkstation. Die Behörde hatte die Montage einer acht Meter hohen Antenne eines Mobilfunkanbieters in einer Entfernung von circa 20 Meter von dem Wohnhaus des Klägers nicht beanstandet.
Das Verwaltungsgericht Koblenz sah keinen Anlass, den Genehmigungsbescheid aufzuheben. Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen gehen von solchen Anlagen keine Emissionen aus, die in einem Abstand von 20 Metern zu Gesundheitsstörungen führen können. Auch die vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwerte sind nach Auffassung des Gerichts korrekt. Ein Abweichen hiervon ist nur auf Grund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse möglich.
Urteil des VG Koblenz; Az.: 1 K 1967/00