Urteil
01.07.2008
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Keine Forderungsanerkennung durch Verwalter
Gegen Wohngeldforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft kann grundsätzlich nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden. In diesem Zusammenhang hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass der Verwalter ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer nicht berechtigt ist, Forderungen einzelner Wohnungseigentümer gegen die Eigentümergemeinschaft anzuerkennen.
Beschluss des BayObLG vom 06.09.2001