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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Forderungsanerkennung durch Verwalter

Keine Forderungsanerkennung durch Verwalter

Gegen Wohngeldforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft kann grundsätzlich nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden. In diesem Zusammenhang hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass der Verwalter ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer nicht berechtigt ist, Forderungen einzelner Wohnungseigentümer gegen die Eigentümergemeinschaft anzuerkennen.

Beschluss des BayObLG vom 06.09.2001

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