Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Keine Drive-in-Apotheke
Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hat es einem Apotheker untersagt, während der normalen Geschäftszeit Medikamente an einem Autoschalter zu verkaufen. Diese Einrichtung darf nur für Notdienste genutzt werden. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass an einem Autoschalter die gebotene Beratung kaum möglich sei.
Urteil des Baden-Württembergischen VGH vom 01.04.2003