Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein Waffenschein für Schmuckhändler

Kein Waffenschein für Schmuckhändler

Ein Schmuckhändler, der auf seinen Verkaufsreisen regelmäßig Schmuck im Wert bis zu 150.000 Euro mit sich führt, beantragte einen Waffenschein für eine Waffe, die er auf seinen Dienstreisen zum Zweck der Selbstverteidigung mitnehmen wollte. Obwohl der Händler durchaus gewissen Gefährdungen ausgesetzt war und er auch Erfahrungen als Sportschütze hatte, versagte ihm die zuständige Behörde den Waffenschein. Zur Begründung wurde angeführt, dass in derartigen Fällen die vorherige Teilnahme an einem Kurs über die speziellen Techniken des Verteidigungsschießens erforderlich ist, um in unvorhergesehenen Krisensituationen angemessen reagieren zu können.

Beschluss des OVG Koblenz vom 23.05.2007

7 A 11492/06.OVG

Pressemitteilung des OVG Koblenz

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€