Kein Waffenschein für Schmuckhändler
Ein Schmuckhändler, der auf seinen Verkaufsreisen regelmäßig Schmuck im Wert bis zu 150.000 Euro mit sich führt, beantragte einen Waffenschein für eine Waffe, die er auf seinen Dienstreisen zum Zweck der Selbstverteidigung mitnehmen wollte. Obwohl der Händler durchaus gewissen Gefährdungen ausgesetzt war und er auch Erfahrungen als Sportschütze hatte, versagte ihm die zuständige Behörde den Waffenschein. Zur Begründung wurde angeführt, dass in derartigen Fällen die vorherige Teilnahme an einem Kurs über die speziellen Techniken des Verteidigungsschießens erforderlich ist, um in unvorhergesehenen Krisensituationen angemessen reagieren zu können.
Beschluss des OVG Koblenz vom 23.05.2007
7 A 11492/06.OVG
Pressemitteilung des OVG Koblenz