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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein Mängelanspruch bei unzureichender Baubeschreibung

Kein Mängelanspruch bei unzureichender Baubeschreibung

Bauherren sollten darauf achten, dass die Baubeschreibung auch konkrete Angaben zur Feuchtigkeitsabdichtung des Kellergeschosses enthält. Fehlen entsprechende Ausführungen, kann der Bauherr keine Mängelansprüche wegen eines späteren Feuchtigkeitseintritts geltend machen, derbeispielsweise durch Einbau einer Innendränage hätte vermieden werden können, wenn die Abdichtung der Kellerwände (z. B. Teeranstrich) ansonsten nicht zu beanstanden ist.

Urteil des KG Berlin vom 06.06.2006

7 U 197/05

KGR Berlin 2006, 884

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