Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein Ideenschutz für Barbie-Spielsystem

Kein Ideenschutz für Barbie-Spielsystem

Die Idee, für eine typische Spielsituation Puppen (hier Barbies) mit dem entsprechenden Zubehör herzustellen und zu vertreiben, genießt im Interesse der Freiheit des Wettbewerbs grundsätzlich keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz. Dies gilt auch dann, wenn bestimmte Ausstattungen in erster Linie auf Grund besonderer Werbeanstrengungen auf dem Markt bekannt geworden sind und es schon deshalb nahe liegt, entsprechende Erzeugnisse demselben Unternehmen zuzurechnen.

Als herkunftshinweisend und damit vor Nachahmung schutzfähig kann in solchen Fällen aus Rechtsgründen nur eine besondere Gestaltung (z. B. genaue Nachbildung der Barbiepuppen) oder unter Umständen eine besondere Kombination von Merkmalen angesehen werden.

Urteil des BGH vom 28.10.2004

I ZR 326/01

BGHR 2005, 308

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€