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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein Gepardengehege in Wohngebiet

Kein Gepardengehege in Wohngebiet

Die Errichtung eines Geheges für Wildtiere auf einem Privatgrundstück inmitten eines Wohngebiets ist nicht erlaubt. Dass die dort gehaltene Tierart (hier Geparden) vom Aussterben bedroht ist, rechtfertigt nicht deren Privataufzucht. Demgegenüber überwiegt das Interesse der Nachbarn, nicht von gefährlichen Wildtieren umgeben zu sein.

Urteil des VG Lüneburg vom 21.02.2007

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