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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Karnevalslärm in Karnevalshochburgen während der “tollen Tage” zulässig

Karnevalslärm in Karnevalshochburgen während der “tollen Tage” zulässig

Karnevalslärm muß in Karnevalshochburgen wie Köln während der tollen Tage von Rosenmontag bis Aschermittwoch geduldet werden.

AG Köln
AZ 532 OWi 183/96

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