Internetkauf: Existenzgründer kein Verbraucher
Verbrauchern stehen nach dem Gesetz gegenüber Gewerbetreibenden besondere Rechte zu (z. B. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, kein Gewährleistungsausschluss etc.). Wer Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, kann im Einzelfall schwer zu entscheiden sein, wenn sowohl ein Handeln im geschäftlichen als auch im privaten Bereich in Betracht kommt.
Wer durch eine Existenzgründung eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen will, handelt – so der Bundesgerichtshof – als Unternehmer und nicht als Verbraucher, es sei denn, der abgeschlossene Vertrag bezieht sich eindeutig auf den privaten Bereich. Die Zweckrichtung einer Existenzgründung ist grundsätzlich nicht dem privaten Bereich zuzuordnen. Der Existenzgründer kommt demzufolge nicht in den Genuss der besonderen Verbraucherschutzrechte.
Urteil des BGH vom 24.02.2005
II ZB 36/04
Pressemitteilung des BGH