Insektenplage auf Beerenplantage
Der Betreiber einer Johannisbeerplantage kann vom Eigentümer eines landwirtschaftlichen Nachbargrundstücks keine Entschädigung verlangen, weil von dessen Komposthaufen aus Insekten in großer Stückzahl auf die Plantage gelangt sind und dort die Ernte teilweise vernichtet haben. Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch scheidet aus, wenn die schadensverursachende Gefahr von einem zufälligen, von menschlicher Einwirkung weitgehend unabhängigen Naturereignis ausgeht. Der Betreiber der Plantage konnte nicht beweisen, dass der Nachbar für die ungewöhnliche Verbreitung der Schädlinge in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden kann.
Urteil des OLG Stuttgart vom 08.11.2004
5 U 74/04
MDR 2005, 329