Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Identitätserfordernis bei Sicherungshypothek

Identitätserfordernis bei Sicherungshypothek

Ein Bauunternehmer kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen (§ 648 Abs. 1 Satz 1 BGB). Voraussetzung ist danach die Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer. Diese ist nicht gegeben, wenn der zu sichernde Anspruch aus einem Vertrag mit einer Ein-Mann-GmbH resultiert, das Grundstück aber dem Alleingesellschafter persönlich gehört.

Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 10.08.2001

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€