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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Holding haftet für Wettbewerbsverstoß einer Tochtergesellschaft

Holding haftet für Wettbewerbsverstoß einer Tochtergesellschaft

Wird ein Wettbewerbsverstoß von einem Einzelhandelsmarkt begangen, der in einen von einer Muttergesellschaft geleiteten Betriebsorganismus eingegliedert ist (hier Media-Saturn-Holding), haftet auch die Muttergesellschaft für den Gesetzesverstoß. Unerheblich ist dabei, ob die Muttergesellschaft die unzulässige Werbung veranlasst oder von ihr gewusst hat.

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 06.06.2005

6 U 199/01

NJW Heft 35/2005, Seite XIV

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