Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Haftungsumfang bei Kreditkündigung

Haftungsumfang bei Kreditkündigung

Kündigt eine Bank wegen Zahlungsverzugs ein Darlehen, das unter das Verbraucherkreditgesetz fällt, kann die Bank neben dem offenen Restsaldo nur die in § 11 Verbraucherkreditgesetz festgelegten Zinsen fordern. Eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung steht ihr nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken dagegen nicht zu.
Unter einer Vorfälligkeitsentschädigung versteht man ein Aufhebungsentgelt, das in der Regel dann zu entrichten ist, wenn sich das Kreditinstitut auf Wunsch des Darlehensnehmers mit einer vorzeitigen Darlehensrückerstattung einverstanden erklärt. Dadurch soll der entgangene Gewinn der Bank durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ausgeglichen werden. Ein derartiger Fall lag hier jedoch nicht vor, da das Darlehen nicht auf Wunsch des Darlehensnehmers aufgelöst, sondern von der Bank gekündigt wurde.

Urteil des OLG Zweibrücken vom 24.07.2000; Az.: 7 U 47/00

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€