Gratisaktien wie Dividende zu versteuern
Eine Aktiengesellschaft bot nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr ihren Aktionären wahlweise die Auszahlung einer Dividende oder im gleichen Wert zusätzliche Anteile in Form von Gratisaktien an. Ein Aktionär, der sich für die Gratisaktien entschieden hatte, wurde vom Finanzamt auf Zahlung von Einkommensteuer in Anspruch genommen. Sein Einspruch, den er damit begründete, dass es sich bei den ausgeschütteten Aktien um eine steuerfreie Kapitalerhöhung handele, blieb erfolglos.
Der Bundesfinanzhof stellte die Freiaktien wirtschaftlich der wahlweise ausgezahlten Dividende gleich und bejahte ebenfalls die Steuerpflicht. Maßgebendes Einkommen ist danach der Börsenwert der Gratisaktien.
Urteil des BFH vom 14.02.2006
VIII R 49/03
Pressemitteilung des BFH