Urteil
01.07.2008
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Geschäftsführerkündigung wegen Insolvenzverschleppung
Stellt der Geschäftsführer trotz mehrmonatiger Offenkundigkeit der Zahlungsunfähigkeit der GmbH keinen Insolvenzantrag, ist dies ein Kündigungsgrund. Der Insolvenzverwalter kann daher das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beenden. Allerdings ist in solchen Fällen in der Regel keine fristlose, sondern nur eine fristgerechte Kündigung angezeigt.
Urteil des BGH vom 20.06.2005
II ZR 18/03
Pressemitteilung des BGH