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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Geschäftsführerkündigung wegen Insolvenzverschleppung

Geschäftsführerkündigung wegen Insolvenzverschleppung

Stellt der Geschäftsführer trotz mehrmonatiger Offenkundigkeit der Zahlungsunfähigkeit der GmbH keinen Insolvenzantrag, ist dies ein Kündigungsgrund. Der Insolvenzverwalter kann daher das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beenden. Allerdings ist in solchen Fällen in der Regel keine fristlose, sondern nur eine fristgerechte Kündigung angezeigt.

Urteil des BGH vom 20.06.2005

II ZR 18/03

Pressemitteilung des BGH

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