Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kontoverwaltung durch Dritte
Überlässt ein Kontoinhaber die Führung seines Girokontos einem Dritten (hier der Ehefrau) zur Erledigung von Geldgeschäften in dessen eigener Verantwortung, muss er sich das Wissen des Dritten über rechtsgrundlose Zahlungseingänge zurechnen lassen. Der Kontoinhaber kann sich dem Rückzahlungsanspruch des Berechtigten nicht mit dem Argument entziehen, er habe das versehentlich auf sein Konto überwiesene Geld bereits verbraucht.
Urteil des OLG Schleswig vom 28.06.2007
5 U 4/07
Pressemitteilung des OLG Schleswig