Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Fullservice-Angebot

Fullservice-Angebot

Der Hersteller einer exotischen Automarke bot ein Pkw-Modell mit folgender Werbung an:

‘Das erste Auto mit drei Jahren Garantie und Fullservice inklusive…Fullservice für drei Jahre bis 60.000 Kilometer, daß … keine zusätzlichen Kosten weder für Wartungsarbeiten noch für fast alle Verschleißteile entstehen’.

Das Oberlandesgericht Köln wertete die übernahme nahezu aller Reparatur- und Wartungskosten für die Dauer von drei Jahren als Verstoß gegen die Zugabeverordnung.

Dem Käufer eines Pkw geht es vorrangig und um den Erwerb des Fahrzeuges selbst. Auch wenn Autokäufer daran gewöhnt sind, beim Kauf eines Neufahrzeuges eine Garantie zu erhalten, erwarten sie doch nicht, daß – wie es der Autohersteller hier versprach – ein Service geboten wird, mit dem spätere, unter anderem auf reinem Verschleiß beruhende Mängel behoben werden. Daß es sich bei dem angebotenen Full-Service um eine beim Kauf eines Kraftfahrzeuges außergewöhnliche Leistung handelte, zeigte hier die besondere werbemäßige Herausstellung des Leistungsangebots.

Der Autohersteller wurde dazu verurteilt, die Werbung mit einem derartigen Leistungsangebot zu unterlassen.

Urteil des OLG Köln vom 06.06.1997; 6 U 255/96

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€