Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Floater: Währungsgewinne steuerfrei
Nach der bisherigen Verwaltungspraxis zählten variabel verzinste Anleihen (Floater) als so genannte Finanzinnovation. Dies hatte zur Folge, dass der Anleger den Gewinn zwischen Kaufpreis und Verkaufserlös auch nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist versteuern musste.
Dieser Praxis der Finanzbehörden trat nun der Bundesfinanzhof entgegen. Nach seiner Entscheidung sind Kursgewinne, die der Anleger macht, weil sich die fremde Währung seit dem Ankauf positiv entwickelt hat, nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.
Urteil des BFH; Az.: VIII R 28/99