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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Feta bleibt voraussichtlich griechisch

Feta bleibt voraussichtlich griechisch

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) läuft derzeit ein Verfahren zu der Frage, ob Feta-Käse zwingend aus dem Ursprungsland Griechenland kommen muss. Der EuGH-Generalanwalt hat sich für den Schutz der von Griechenland im Jahr 2002 veranlassten Eintragung des Exportartikels ausgesprochen.

Feta – so die Begründung – ist historisch und auch noch in der Gegenwart mit einem Teil Griechenlands verbunden. Qualität und Eigenschaften ergeben sich aus der Gegend, in der er hergestellt wird. Nachweislich besteht auch ein Zusammenhang zwischen seinem Geschmack, seinem Geruch, seiner Zusammensetzung und Schichtung sowie seiner natürlichen Umwelt. Dies ergibt sich insbesondere aus der Herstellung des Feta. So muss nach griechischen Vorschriften beispielsweise die verwendete Milch von Tieren einheimischer Rassen stammen, die nach überlieferten Methoden auf bestimmten Weiden in dafür zugelassenen Gebieten ernährt werden. Diese Herstellungsvoraussetzung können Hersteller aus anderen Ländern praktisch nicht erfüllen. Die Entscheidung des EuGH steht noch aus.

Mitteilung des EuGH-Generalanwalts vom 10.05.2005

C-465/02

Pressemitteilung des EuGH

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