Urteil
01.07.2008
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Fehlzündungen bei Neuwagen
Bei der Beurteilung, ob bei einem Neufahrzeug ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist nicht auf den Entwicklungsstand des betreffenden Fahrzeugherstellers, sondern auf den allgemeinen Standard vergleichbarer Fahrzeuge abzustellen.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken kann der Käufer eines neuen Pkws den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn an dem Fahrzeug ständig Knallgeräusche infolge von Fehlzündungen auftreten und der Verkäufer trotz mehrmaliger Versuche nicht in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 29.06.1999
4 U 643/98-142
DAR 2000, 361