Urteil
01.07.2008
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Errechenbarkeit einer Kapitalerhöhung ausreichend
Beschließt die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung, wird in dem Beschluss üblicherweise ein bestimmter Betrag angegeben. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Das Oberlandesgericht Karlsruhe erachtet es als ausreichend, wenn die Höhe der Kapitalerhöhung errechenbar ist. Ein Beschluss, der eine Verdreifachung des aktuellen Grundkapitals angibt, ist daher rechtlich nicht zu beanstanden. Urteil des OLG Karlsruhe vom 07.12.2006 7 W 78/06 Pressemitteilung des OLG Karlsruhe