Urteil
01.07.2008
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Erbeinsetzung eines Unternehmens
Eine für den Gewerbebetrieb eines Steuerpflichtigen (hier Seniorenheim) bestimmte Erbschaft ist als Betriebseinnahme zu versteuern. Für die steuerliche Erfassung kommt es auf den Zeitpunkt der Auszahlung der Erbschaft an.Urteil des BFH vom 14.03.2006
VIII R 60/03
Pressemitteilung des BFH